Der Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments hat heute einen Bericht über das europäische Einlagensicherungssystem gebilligt, die dritte Säule der europäischen Bankenunion, die alle Einlagen unter 100.000 Euro im Euroraum schützen soll.

Die Sozialdemokratische Fraktion begrüßt das Abstimmungsergebnis, das den neunjährigen Stillstand bei diesem wichtigen, wenn auch umstrittenen Vorhaben überwindet. Der Parlamentsausschuss hat seine Arbeit getan, der Ball liegt nun bei den EU-Mitgliedstaaten. Sie sollten kein weiteres Jahrzehnt verschwenden, mahnt die S&D-Fraktion.

Das europäische Einlagensicherungssystem (EDIS) wurde von der Europäischen Kommission im Jahr 2015 als Ergänzung zur ersten und zweiten Säule der Bankenunion – dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus und dem einheitlichen Abwicklungsmechanismus – vorgeschlagen.

Die Bankenunion war die Antwort der EU auf die Eurokrise, die vor über einem Jahrzehnt die Existenz der gemeinsamen Währung bedrohte. Der Gedanke dahinter war, das Vertrauen in die Banken wiederherzustellen, indem keine Steuergelder mehr für die Rettung angeschlagener Banken zum Einsatz kommen würden.

Während die gemeinsame Aufsicht und die gemeinsame Insolvenzabwicklung ziemlich schnell eingerichtet wurden, erwies sich der gemeinsame Einlagenschutz als weit komplizierter, wobei sich die Debatte vornehmlich darum drehte, ein sensibles Gleichgewicht zwischen Schuldenabbau und der Vergemeinschaftung von Schulden zu finden.

 Jonás Fernández, wirtschaftspolitischer Sprecher der S&D-Fraktion und Verhandlungsführer für das europäische Einlagensicherungssystem, sagte:

„Die Annahme des Berichts über das europäische Einlagensicherungssystem durch den Wirtschaftsausschuss ist eins der positivsten Ergebnisse in dieser Legislatur. Mit der heutigen Abstimmung haben wir eine neunjährige Blockade rechtsgerichteter Parteien überwunden, die die Vollendung der Bankenunion verhindert hat.

Es wurden Lösungen gefunden, die für die Sozialdemokratische Fraktion unerlässlich sind. Erstens wurde festgelegt, dass das EDIS im ersten Schritt die Liquidität notleidender Finanzinstitute sicherstellt, falls die nationalen Mittel zu Ende gehen.

Zweitens werden die derzeitigen Mittel der nationalen Fonds zunächst über einen Vierjahreszeitraum in den europäischen Fonds überführt, was die nationale Haftung auf 50 Prozent begrenzt. Außerdem können die nationalen Versicherer in diesem Zeitraum ohne zusätzliche Kosten auf Beträge zugreifen, die in den europäischen Fonds übertragen wurden. Sollten mehr Mittel nötig sein, werden diese aus dem europäischen Fonds gedeckt.

Drittens vermeidet die Vereinbarung die Rückversicherung nationaler Versicherungsunternehmen, sodass der Fonds von den Banken selbst und nicht durch Beiträge der nationalen Versicherer gespeist wird. Dieses Detail ist ganz entscheidend, da das Einlagensicherungssystem so zu einem vergemeinschafteten Verlustausgleichsfonds weiterentwickelt werden kann. Der Kommission wird aufgetragen, die Funktionsfähigkeit des Systems nach vier Jahren zu bewerten, um einen neuen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der Fortschritte auf dem Weg zur zweiten Phase des Einlagensicherungssystems ermöglicht.

Das Ganze ist ein wichtiger Erfolg. Das Augenmerk muss sich nun auf die EU-Mitgliedstaaten richten. Sie müssen analog zum Parlament die Blockade der entsprechenden Verhandlungen so rasch wie möglich aufgeben. Es geht um die Glaubwürdigkeit eines der nützlichsten Instrumente, die wir mit der Bankenunion nach der Finanzkrise geschaffen haben. Auch der Wirtschaftsausschuss des Parlaments hat weit später reagiert, als uns lieb war. Hoffen wir, dass die EU-Mitgliedstaaten nicht weitere zehn Jahre brauchen, um dem Beispiel des Parlaments zu folgen.“

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